14. Dezember 2017
Grundschuld
Die Grundschuld ist ein abstrakter Rechtsbegriff. Aufgrund dieser Abstraktheit steht dem Gläubiger aus der Grundschuld nur ein dinglicher Anspruch zu. In der Praxis ist dies jedoch nicht von Bedeutung, da dem Gläubiger ein persönlicher Anspruch aus dem Kredit- bzw. Kontovertrag zusteht. Die Eintragung einer Grundschuld ist als Briefrecht oder als Buchrecht möglich.