30. April 2018
Rechtspfleger
Beamter des Justizdienstes, der die ihm durch Gesetz übertragenen Aufgaben sachlich unabhängig entscheidet und dabei keiner Weisung unterworfen ist. Die Hauptaufgaben liegen im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Grundbuch‑, Vormundschafts‑, Nachlass‑, Handels- und Registersachen, Konkurs- und Vergleichsverfahren und im Zivilprozess z.B. in Mahnverfahren, in der Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen, in Angebotsverfahren, im Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, sowie teilweise im Zwangsvollstreckungsverfahren einschließlich der Zwangsversteigerung.