Berlin 20. Januar 2020
Wichtige Änderung zum energieeffizienten Bauen & Sanieren
Das Klimakabinett der Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbindliche Klimaziele auf den Weg gebracht. Daher treten im Januar 2020 zahlreiche Konditionen- und Produktänderungen im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren in Kraft.
So profitieren Sie zum Beispiel ab dem 24.01.2020 in vielen Produkten von höheren Tilgungs- und Investitionszuschüssen sowie Kreditbeträgen.
Wir stellen Ihnen im Folgenden die Änderungen für Wohngebäude ab dem 24.01.2020 vor.
1. Sanierung oder Kauf einer bestehenden Immobilie
Energieeffizient Sanieren – Kredit (151)
Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder den Kauf von saniertem Wohnraum erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 %.
Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.
Die Änderungen sind für unsere Objekte “Weidengärten” und “Zwiebelhaus” relevant und daher für alle Kunden profitabel.
Energieeffizient Sanieren – Kredit (152)
Bei energetischen Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 %.
Der maximale Kreditbetrag bleibt bei 50.000 Euro.
Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)
Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen erhöht sich der Investitionszuschuss um 10 %.
Die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steigen um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.
2. Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses
Energieeffizient Bauen – Kredit (153)
Für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 %.
Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro.
Weitere Änderungen finden Sie Hier: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/EBS-2020/
Genaueres zum KfW-Förderprogramm finden Sie Hier: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Kredit-(151–152)/