Berlin 22. Juli 2016
Eine Leidenschaft für Denkmalschutz-Immobilien
Das Kino International in Berlin Mitte, die Malzfabrik in Tempelhof-Schöneberg, die Staatsoper Berlin – all diese Gebäude haben die Gemeinsamkeit des Denkmal-Daseins und genießen besondere Schutz- sowie Pflegemaßnahmen. Aber vor allem stehen auch zahlreiche Wohnhäuser in ganz Deutschland unter Denkmalschutz.
Vielleicht glänzen Neubauobjekte mit modernster Architektur, der Charme des denkmalgeschützten Altbaus bleibt jedoch immer unerreicht.
Laut Studien sind Mieter dazu bereit, weit höhere Mieten zu zahlen, um in einer sanierten Altbauwohnung zu wohnen. So liegt es nahe, dass diese oftmals auch denkmalgeschützten Objekte das Interesse vieler Investoren wecken.
Was macht eine Denkmalimmobilie so begehrenswert?
Mit einem denkmalgeschützten Objekt erwerben Sie als Kapitalanleger eine einzigartige Immobilie, deren Charme durch moderne Bauweise nicht erreicht werden kann. Ornamente an Türen, Decken oder Treppenhäusern, uralte Wandmalereien, Maßanfertigungen bis ins letzte Detail oder individuelle Stilelemente vergangener Epochen überzeugen uns von der Anmut einer Denkmalimmobilie. Was wären Deutschlands Städte und Dörfer also ohne historische Gebäude? Denkmalobjekte erzählen immer ein Stück Geschichte und stellen damit einen bedeutenden Teil Kultur dar.
Außerdem steht am Markt ein knappes Mietangebot einer hohen Nachfrage nach denkmalgeschützten Immobilien gegenüber. Das stellt ideale Voraussetzungen für Kapitalanleger dar, um an attraktiven Standorten lukrative Renditen zu erwirtschaften. Beliebte Standorte sind aktuell insbesondere auch Berlin und Leipzig.
Das Risiko eines Leerstands ist bei solchen Immobilien quasi gleich Null.
Die Investition in den Kauf einer solchen Immobilie bietet neben dem historischen Charme auch attraktive Steuervorteile. Selbst der Erwerb und eine vollständige Sanierung einer Denkmalimmobilie sind letztlich günstiger als die meisten Neubauprojekte: Der Gesetzgeber gewährt Kapitalanlegern hier eines der letzten legalen Steuerschlupflöcher. Nach §§ 7h, 7i EStG können Modernisierungskosten einer Denkmalimmobilie vom Käufer über 12 Jahre verteilt in voller Höhe abgeschrieben werden. So kann der Kapitalanleger in den ersten 8 Jahren jeweils 9% der Modernisierungskosten als Werbungskosten abschreiben und in den letzten 4 Jahren jeweils 7%. Zudem kann der Investor die ursprüngliche Altbausubstanz abschreiben.
Denkmalimmobilien haben somit für alle Parteien Vorzüge – die Bewohner genießen den historischen Charme in einem beliebten Markt und der Eigentümer kann sich als Kapitalanleger seiner sicheren, renditestarken und steuerbegünstigten Investition erfreuen.