19. April 2018
Autostellplatz
Die (Landes-)Bauordnungen schreiben vor, dass jeder, der ein Haus neu baut, pro Wohn- oder Gewerbeeinheit eine Mindestzahl an Stellflächen auf eigenem Grund zu bauen hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Eigentümer einen Führerschein besitzt oder nicht. Regelungen, wie beispielsweise 1,5 Stellflächen pro Wohneinheit soll dazu dienen, dass auch Besucher eine Parkmöglichkeit erhalten.