Alpin Invest

19. April 2018

Autostellplatz



Die (Landes-)Bauordnungen schrei­ben vor, dass je­der, der ein Haus neu baut, pro Wohn- oder Ge­wer­be­ein­heit eine Min­dest­zahl an Stell­flä­chen auf ei­ge­nem Grund zu bau­en hat. Da­bei spielt es kei­ne Rol­le, ob der Ei­gen­tü­mer ei­nen Füh­rer­schein be­sitzt oder nicht. Re­ge­lun­gen, wie bei­spiels­wei­se 1,5 Stell­flä­chen pro Wohn­ein­heit soll dazu die­nen, dass auch Be­su­cher eine Park­mög­lich­keit erhalten.