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Alpin Invest

26. April 2018

Bauantrag



Um eine Bau­ge­neh­mi­gung für ei­nen Neu- oder Um­bau so­wie Nut­zungs­än­de­run­gen bzw. Um­nut­zun­gen (z.B. Wohn­raum zu Ge­wer­be oder um­ge­kehrt) zu er­lan­gen, muss ein Bau­an­trag beim zu­stän­di­gen Bau­amt ge­stellt wer­den. Die­ser wird in mehr­fa­cher Aus­fer­ti­gung mit den Un­ter­schrif­ten des Bau­her­ren und des Ar­chi­tek­ten bei der Bau­be­hör­de ein­ge­reicht. Im Ein­zel­nen ent­hält der Bau­an­trag den for­ma­len An­trag auf die Bau­ge­neh­mi­gung (An­trags­for­mu­lar) so­wie die Bau­vor­la­gen (dar­un­ter Zeich­nun­gen, La­ge­plan, Bau­be­schrei­bung, bau­tech­ni­sche Be­rech­nun­gen usw.).

Es gilt zu be­ach­ten, dass die Bun­des­län­der in ih­ren Bau­ord­nun­gen teil­wei­se un­ter­schied­li­che An­for­de­run­gen an den Bau­an­trag stel­len. Für Bau­vor­ha­ben im ver­ein­fach­ten (Bau-)Genehmigungsverfahren bzw. im Ge­neh­mi­gungs­frei­stel­lungs­ver­fah­ren reicht zur Ge­neh­mi­gung eine Bau­an­zei­ge, für an­de­re fällt der Bau­an­trag weit­aus kom­ple­xer aus. Bei al­len Ver­fah­ren müs­sen je­doch eine Rei­he an Bau­vor­la­gen ein­ge­reicht werden.

 

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