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Alpin Invest

4. Januar 2016

Bewertungsgesetz



Da­bei han­delt es sich um ein Ge­setz, wel­ches die Be­wer­tung von ein­zel­nen Wirt­schafts­gü­tern (z.B. Grund und Bo­den) und Ein­hei­ten von Wirt­schafts­gü­tern (z.B. Be­triebs­ver­mö­gen) re­gelt. Es führt al­ler­dings nicht zwangs­läu­fig zu ei­ner Steu­er­schuld, son­dern be­inhal­tet Re­ge­lun­gen, wie das Steu­er­ob­jekt zu be­wer­ten ist. Das Be­wer­tungs­ge­setz hat al­ler­dings an Be­deu­tung ver­lo­ren, da ein Groß­teil der Sub­stanz­steu­ern ab­ge­schafft wur­de (z.B. Ge­wer­be­ka­pi­tals­steu­er) oder nicht mehr er­ho­ben wird. Es hat heu­te fast nur noch für die Grund­steu­er von zen­tra­ler Bedeutung.

 

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