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26. April 2018

Dauerwohnrecht



Das Dau­er­wohn­recht ist ein sub­je­tiv-per­sön­li­ches Recht, da es ein Recht ei­ner Per­son dar­stellt, eine be­stimm­te Woh­nung im Ge­bäu­de zu be­woh­nen bzw. in ei­ner an­de­ren Wei­se zu nut­zen. Die Re­ge­lun­gen fin­det man in §§ 31 ff.  Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­setz. Das Dau­er­wohn­recht ist ver­äu­ßer­lich so­wie vererblich.

 

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