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1. Dezember 2017

Effektivzins



Der Ef­fek­tiv­zins ist der ef­fek­ti­ve Jah­res­zins, der den tat­säch­li­chen Auf­wand für eine Geld­an­la­ge bzw. Geld­auf­nah­me (Kre­dit) auf­zeigt. In der Re­gel weicht er vom No­mi­nal­zins ab, der ver­trag­lich auf den Nenn­be­trag ge­zahlt wird. Die Preis­an­ga­ben­ver­ord­nung ver­pflich­tet zur An­ga­be ei­nes Ef­fek­tiv­zin­ses und schreibt zu­dem die Be­rech­nungs­me­tho­de (sog. 360-Tage-Me­tho­de) so­wie die in die Be­rech­nung ein­zu­be­zie­hen­den Kos­ten­be­stand­tei­le vor. Dem­nach sind ins­be­son­de­re der No­mi­nal­zins, die Til­gungs­hö­he, Agio so­wie Dis­agio, Be­ar­bei­tungs­ge­bühr, Kre­dit­ver­mitt­lungs­kos­ten, Zins­ver­si­che­run­gen und die Höhe der Rest­schuld ein­zu­be­zie­hen. Nicht ein­zu­be­zie­hen sind hin­ge­gen un­ter an­de­rem all­ge­mei­ne Kon­to­füh­rungs­ge­büh­ren so­wie even­tu­el­le Schätz­ge­büh­ren. Bei der Be­rech­nung ist grund­sätz­lich die ge­sam­te Dar­le­hens­lauf­zeit zu­grun­de zu le­gen. Bei Dar­le­hen, de­ren Kon­di­tio­nen sich nicht auf die ge­sam­te Dar­le­hens­lauf­zeit be­zie­hen, wird von ei­ner fik­ti­ven Lauf­zeit aus­ge­gan­gen. In die­sem Fall wird von ei­nem an­fäng­li­chen Ef­fek­tiv­zins gesprochen.

 

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