1. Dezember 2017
Effektivzins
Der Effektivzins ist der effektive Jahreszins, der den tatsächlichen Aufwand für eine Geldanlage bzw. Geldaufnahme (Kredit) aufzeigt. In der Regel weicht er vom Nominalzins ab, der vertraglich auf den Nennbetrag gezahlt wird. Die Preisangabenverordnung verpflichtet zur Angabe eines Effektivzinses und schreibt zudem die Berechnungsmethode (sog. 360-Tage-Methode) sowie die in die Berechnung einzubeziehenden Kostenbestandteile vor. Demnach sind insbesondere der Nominalzins, die Tilgungshöhe, Agio sowie Disagio, Bearbeitungsgebühr, Kreditvermittlungskosten, Zinsversicherungen und die Höhe der Restschuld einzubeziehen. Nicht einzubeziehen sind hingegen unter anderem allgemeine Kontoführungsgebühren sowie eventuelle Schätzgebühren. Bei der Berechnung ist grundsätzlich die gesamte Darlehenslaufzeit zugrunde zu legen. Bei Darlehen, deren Konditionen sich nicht auf die gesamte Darlehenslaufzeit beziehen, wird von einer fiktiven Laufzeit ausgegangen. In diesem Fall wird von einem anfänglichen Effektivzins gesprochen.