26. April 2018
Erbbauzins
In der Regel wird im Erbbaurechtsvertrag ein Erbbauzins vereinbart als Gegenleistung für die Verfügungstellung des Erbbaurechts. Diesen sichert sich der Grundstückseigentümer durch Eintragung einer Reallast in Abteilung II des Erbbaugrundbuchs.