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26. April 2018

Grundakten



Die Grund­buch­ak­ten wer­den zu­sätz­li­che zum Grund­buch nach § 10 Grund­buch­ord­nung ge­führt. Die­se be­inhal­ten alle Ur­kun­den, auf die sich eine Grund­buch­ein­tra­gung grün­det bzw. be­zieht. Zu­sätz­lich wird ein Hand­blatt ge­führt, wel­ches eine wört­li­che Wie­der­ga­be des Grund­buch­blat­tes enthält.

 

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