26. April 2018
Grundakten
Die Grundbuchakten werden zusätzliche zum Grundbuch nach § 10 Grundbuchordnung geführt. Diese beinhalten alle Urkunden, auf die sich eine Grundbucheintragung gründet bzw. bezieht. Zusätzlich wird ein Handblatt geführt, welches eine wörtliche Wiedergabe des Grundbuchblattes enthält.