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14. Dezember 2017

Grundschuld



Die Grund­schuld ist ein abs­trak­ter Rechts­be­griff. Auf­grund die­ser Abs­trakt­heit steht dem Gläu­bi­ger aus der Grund­schuld nur ein ding­li­cher An­spruch zu. In der Pra­xis ist dies je­doch nicht von Be­deu­tung, da dem Gläu­bi­ger ein per­sön­li­cher An­spruch aus dem Kre­dit- bzw. Kon­to­ver­trag zu­steht. Die Ein­tra­gung ei­ner Grund­schuld ist als Brief­recht oder als Buch­recht möglich.

 

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