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Alpin Invest

4. Januar 2016

Grundstückswertermittlung



Sie dient zur Be­stim­mung des Wer­tes ei­nes Grund­stü­ckes und er­folgt an­hand ei­nes ge­setz­lich ge­re­gel­ten Ver­fah­rens. Hier­für wird i.d.R. das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren oder die Wert­ermitt­lung an­hand von Bo­den­richt­wer­ten genutzt.

Der je­wei­li­ge Grund­stücks­wert ist von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab­hän­gig. Hier­zu zäh­len un­ter anderem:

- Grö­ße, Zu­schnitt und Lage des Grundstücks

- Grund­buch­stand und ‑Be­las­tung

- To­po­gra­phie und Bodenverhältnisse

- Art und Maß der bau­li­chen Nutzbarkeit

- Er­schlie­ßungs­stand

- Denk­mal­schutz

- Alt­las­ten

 

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