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1. Dezember 2017

Mieteigentum nach Bruchteilen



Ge­hört ein Grund­stück meh­re­ren Per­so­nen zu ei­nem be­stimm­ten Bruch­teil, bei­spiels­wei­se je zur Hälf­te, so spricht man von Mie­tei­gen­tum nach Bruch­tei­len. Beim Mie­tei­gen­tum han­delt es sich im­mer um ei­nen ideel­len An­teil am Grund­stück bzw. Ge­bäu­de, nie­mals um ei­nen ganz be­stimm­ten Teil (z.B. Erd­ge­schoss) — im Ge­gen­satz zum Wohneigentum.

 

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