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1. Dezember 2017

Notar



Der No­tar ist meist frei­be­ruf­lich tä­tig und wird von Jus­tiz­ver­wal­tung zur Vor­nah­me von Ak­ten der frei­wil­li­gen Ge­richts­bar­keit öf­fent­lich be­stellt. No­ta­re sind mit öf­fent­li­chem Glau­be ver­se­he­ne Amts­per­so­nen, die das Recht ha­ben, Be­ur­kun­dun­gen und Be­glau­bi­gun­gen vorzunehmen.

 

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