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Alpin Invest

30. April 2018

Rechtspfleger



Be­am­ter des Jus­tiz­diens­tes, der die ihm durch Ge­setz über­tra­ge­nen Auf­ga­ben sach­lich un­ab­hän­gig ent­schei­det und da­bei kei­ner Wei­sung un­ter­wor­fen ist. Die Haupt­auf­ga­ben lie­gen im Be­reich der frei­wil­li­gen Ge­richts­bar­keit für Grundbuch‑, Vormundschafts‑, Nachlass‑, Han­dels- und Re­gis­ter­sa­chen, Kon­kurs- und Ver­gleichs­ver­fah­ren und im Zi­vil­pro­zess z.B. in Mahn­ver­fah­ren, in der Er­tei­lung von voll­streck­ba­ren Aus­fer­ti­gun­gen, in An­ge­bots­ver­fah­ren, im Er­lass von Pfän­dungs- und Über­wei­sungs­be­schlüs­sen, so­wie teil­wei­se im Zwangs­voll­stre­ckungs­ver­fah­ren ein­schließ­lich der Zwangsversteigerung.

 

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