Willkommen auf der Website von Alpin Invest

Alpin Invest

30. April 2018

Vormerkung



Es han­delt sich um ein Si­che­rungs­mit­tel, das den An­spruch auf Ein­räu­mung oder Auf­he­bung ei­nes Rech­tes an ei­nem Grund­stück si­chern soll, wie  z.B. die Auf­las­sungs­vor­mer­kung gem. § 883 BGB. Die Vor­mer­kung muss in das Grund­buch ein­ge­tra­gen werden.

 

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen