30. April 2018
Vormerkung
Es handelt sich um ein Sicherungsmittel, das den Anspruch auf Einräumung oder Aufhebung eines Rechtes an einem Grundstück sichern soll, wie z.B. die Auflassungsvormerkung gem. § 883 BGB. Die Vormerkung muss in das Grundbuch eingetragen werden.