30. April 2018
Zwangshypothek
Sie ist eine bestimmte Form der Sicherungshypothek, die den Besitz eines vollstreckbaren Titels in Höhe von mind. 750€ voraussetzt und im Grundbuch einzutragen ist. Die Zwangshypothek ist ein Grundpfandrecht, das zur Sicherung einer bestimmten Forderung dienen soll.
Die Eintragung einer Zwangshypothek kann durchaus auch ohne die Zustimmung des Eigentümers erfolgen. Der Gläubiger erhält seine Forderung aber nicht mit der Eintragung, sondern erst wenn es zu einer Zwangsversteigerung bzw. Zwangsverwaltung kommt, indem er z.B. am Versteigerungserlös beteiligt wird.