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Alpin Invest

30. April 2018

Zwangsversteigerung



Ist die Ver­wer­tung ei­ner Sa­che durch ei­nen staat­li­chen Ho­heits­akt. Sie dient zur Durch­set­zung ei­ner Geld­for­de­rung des Gläu­bi­gers. Beim ver­stei­gern­den Ver­mö­gen des Schuld­ner kann es sich z.B. um Grund­stü­cke, Ei­gen­tums­woh­nun­gen oder Erb­bau­rech­te usw. handeln.

Bei Ver­stei­ge­run­gen von Im­mo­bi­li­en ist das Amts­ge­richt zu­stän­dig, in des­sen Zu­stän­dig­keits­be­reich die je­wei­li­ge Im­mo­bi­lie liegt. Der An­trag an das je­wei­li­ge Amts­ge­richt muss durch den Gläu­bi­ger er­fol­gen. Nach Prü­fung des An­tra­ges durch den Rechts­pfle­ger, er­geht durch das Amts­ge­richt ein Be­schluss, der so­wohl dem Schuld­ner, als auch dem Gläu­bi­ger zu­ge­stellt wer­den muss.

 

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