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Alpin Invest

26. April 2018

beschränkte persönliche Dienstbarkeit



Ge­mäß § 1090 BGB ist der­je­ni­ge be­rech­tigt das Grund­stück in ein­zel­nen Be­zie­hun­gen zu be­nut­zen, wenn das Grund­stück zu­guns­ten ei­ner Per­son in der Wei­se be­las­tet wird, so­dass zu des­sen Guns­ten die Be­las­tung er­folgt. Die be­schränk­te per­sön­li­che Dienst­bar­keit ist ein sub­jek­tiv-per­sön­li­ches Recht, wel­ches im­mer ei­ner Per­son zu­steht und zu­dem ge­mäß § 1092 BGB nicht über­trag­bar ist. Mit dem Ab­le­ben des Be­rech­tig­ten er­lischt die be­schränk­te per­sön­li­che Dienstbarkeit.

 

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