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Alpin Invest

30. April 2018

Testamentsvollstreckervermerk



Ist eine Ver­fü­gungs­be­schrän­kung im Grund­buch, die be­sagt, dass der Voll­stre­cker wäh­rend der Zeit der Tes­ta­ments­voll­stre­ckung das Grund­stück ver­wal­tet d. h. er kann es Ver­kau­fen und das Ei­gen­tum an Drit­te über­tra­gen. So­mit ist der Erbe in die­ser Zeit von der Ver­wal­tung der Nach­läs­se gem.  § 2205 BGB i.V.m. § 2211 BGB aus­ge­schlos­sen.

 

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