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Alpin Invest

30. April 2018

Treuhandauftrag



Es dient zum Schutz der Ge­schäfts­part­ner vor even­tu­ell auf­tre­ten­den Ri­si­ken. Da­bei er­hält ein Kre­dit­in­sti­tut oder ein No­tar z.B. im no­ta­ri­el­len Kauf­ver­trag über ein Grund­stück den Treu­hand­auf­trag über den Kauf­preis. Da­mit ein Ge­schäfts­part­ner kei­ne ho­hen Geld­sum­men trotz nicht Er­brin­gung der Leis­tung er­hält, ver­wal­tet der Treu­hän­der (No­tar o. Kre­dit­in­sti­tut) das je­wei­li­ge Treu­gut so lan­ge, bis der ver­ein­bar­te Auf­trag ab­ge­schlos­sen ist. In die­ser Zeit kann kei­ner der bei­den Ge­schäfts­part­ner über das Treu­gut ver­fü­gen. Bei nicht Er­brin­gung der Leis­tung er­hält der Ge­schäfts­part­ner sein Geld zu­rück und hat so­mit kei­nen fi­nan­zi­el­len Scha­den erlitten.

 

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