Berlin 15. Juli 2019
Welche Immobilie ist für wen geeignet?
Denkmalimmobilie
Der Erwerb und die Sanierung einer solchen Immobilie werden vom Staat gefördert und bieten daher steuerliche Vorteile für sowohl den Eigennutzer, als auch den Kapitalanleger. die Denkmalschutz-AfA macht es dem Eigennutzer möglich, 90% und dem Kapitalanleger, 100% der nicht unerheblichen Sanierungskosten über zehn bzw. zwölf Jahre abzusetzen. Investoren können zusätzlich zu diesen Steuervorteilen die Immobilie nach einer Schutzfrist von zehn Jahren ohne Versteuerung des Gewinns wieder verkaufen und während dieses Zeitraums profitieren sie von Abschreibungen für die Altbausubstanz.
Unser aktuelles Denkmal in Leipzig: https://alpin-invest.de/objekt/weidengaerten/
Neubauimmobilie
Durch die hohe Bausubstanz einer Neubauimmobilie fallen in der Regel die ersten großen Sanierungen nicht in den nächsten 20 Jahren an. Dies führt in den meisten Fällen zu Kostenersparnissen im Vergleich zu Bestandsimmobilien. Ein wichtiger Vorteil der Neubauimmobilie ist auch, dass die Regelungen zu Umweltschutz und Energieverbrauch bereits während des Neubaus umgesetzt werden, sodass man keine größeren energetischen Sanierungen befürchten muss.
Wenn die Neubauimmobilie zur Eigenbenutzung erbaut wird, kann man die Baukosten bei der Steuer nicht geltend machen. Aber als Kapitalanleger kann man über 50 Jahre je 2% der Baukosten bei der Steuer ansetzten und bei einem Verkauf der Immobilie nach 10 Jahren, also nach Ablauf der sog. Spekulationsfrist, werden die Gewinne nicht durch die Abgeltungssteuer geschmälert.
Unser aktueller Neubau in Berlin: https://alpin-invest.de/objekt/die-neue-42/
Bestandsimmobilie
Die Vorerfahrungen bei der Bestandsimmobilie können bei der Kaufentscheidung eine entscheidende Rolle spielen. In den meisten Fällen liegen bereits Zahlen darüber vor, wie gut sich die Immobilie vermieten lässt und wie zuverlässig die Mieter bei Zahlungen sind. Diese Informationen machen Bestandsimmobilien zu einer sicheren und rentablen Kapitalanlage. Im Vergleich zum Neubau ist Bestand verhältnismäßig günstig zu erwerben, allerdings sind die Aufwendungen für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten im Vergleich wesentlich höher.
Wenn die Bestandsimmobilie zur Eigenbenutzung erworben wird, kann man den Kaufpreis bei der Steuer nicht geltend machen. Alle Immobilien, die bis 1925 erbaut wurden, sind über 40 Jahre jeweils mit 2,5% des Kaufpreises abzuschreiben und alle Immobilien, die nach 1925 erbaut wurden, sind über 50 Jahre zu je 2% des Kaufpreises anzusetzen. Bei einem Verkauf der Immobilie nach 10 Jahren, also nach Ablauf der sog. Spekulationsfrist, werden die Gewinne nicht durch die Abgeltungssteuer geschmälert.
Unser aktueller Bestand in Berlin: https://alpin-invest.de/objekt/wohnen-westend‑2/
Unser aktueller Bestand in Rhein-Main: https://alpin-invest.de/objekt/koenigstein/ & https://alpin-invest.de/objekt/heidestrasse/