30. April 2018
Abschreibung
Wenn ein Teil des Grundstücks verkauft wird, erfolgt die Abschreibung dieses Grundstückteils im Grundbuch. Die Regelungen über die Abschreibung befinden sich in § 7 der Grundbuchordnung (GBO).
Wenn ein Teil des Grundstücks verkauft wird, erfolgt die Abschreibung dieses Grundstückteils im Grundbuch. Die Regelungen über die Abschreibung befinden sich in § 7 der Grundbuchordnung (GBO).