Alpin Invest

30. April 2018

Abschreibung



Wenn ein Teil des Grund­stücks ver­kauft wird, er­folgt die Ab­schrei­bung die­ses Grund­stück­teils im Grund­buch.  Die Re­ge­lun­gen über die Ab­schrei­bung be­fin­den sich in § 7  der Grund­buch­ord­nung (GBO).