Alpin Invest

30. April 2018

Abtretung



Die Ab­tre­tung ei­nes Rechts an ei­nen Drit­ten er­folgt durch schrift­li­che Er­klä­rung des In­ha­bers ei­nes Rechts.

Bei­spiel 1: Hypothek

Bei der Hy­po­thek ist die Ab­tre­tung nur zu­sam­men mit der For­de­rung wirksam.

Bei­spiel 2: Grundschuld

Bei Buch­rech­ten wird die Ab­tre­tung nur mit Ein­tra­gung im Grund­buch wirk­sam, da­für ist eine no­ta­ri­el­le Be­glau­bi­gung erforderlich.

Bei­spiel 3: Briefrecht

Bei Brief­rech­ten ist die Ab­tre­tung ohne Ein­tra­gung im Grund­buch wirksam.