30. April 2018
Abtretung
Die Abtretung eines Rechts an einen Dritten erfolgt durch schriftliche Erklärung des Inhabers eines Rechts.
Beispiel 1: Hypothek
Bei der Hypothek ist die Abtretung nur zusammen mit der Forderung wirksam.
Beispiel 2: Grundschuld
Bei Buchrechten wird die Abtretung nur mit Eintragung im Grundbuch wirksam, dafür ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich.
Beispiel 3: Briefrecht
Bei Briefrechten ist die Abtretung ohne Eintragung im Grundbuch wirksam.