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Alpin Invest

26. April 2018

Baubeginn



Ist die Bau­ge­neh­mi­gung er­teilt, so sind der tat­säch­li­che Bau­be­ginn so­wie die aus­füh­ren­de Roh­bau-Fir­ma der Bau­be­hör­de zu mel­den (sog. Bau­be­ginn-An­zei­ge). Bis zu die­sem Ter­min sind die even­tu­ell noch feh­len­den Bau­vor­la­gen, wie bei­spiels­wei­se die Sta­tik oder der Wär­me­schutz­nach­weis ge­mäß der Wär­me­schutz­ver­ord­nung, der Bau­be­hör­de vorzulegen.

 

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