26. April 2018
Baubeginn
Ist die Baugenehmigung erteilt, so sind der tatsächliche Baubeginn sowie die ausführende Rohbau-Firma der Baubehörde zu melden (sog. Baubeginn-Anzeige). Bis zu diesem Termin sind die eventuell noch fehlenden Bauvorlagen, wie beispielsweise die Statik oder der Wärmeschutznachweis gemäß der Wärmeschutzverordnung, der Baubehörde vorzulegen.