26. April 2018
Dauerwohnrecht
Das Dauerwohnrecht ist ein subjetiv-persönliches Recht, da es ein Recht einer Person darstellt, eine bestimmte Wohnung im Gebäude zu bewohnen bzw. in einer anderen Weise zu nutzen. Die Regelungen findet man in §§ 31 ff. Wohnungseigentumsgesetz. Das Dauerwohnrecht ist veräußerlich sowie vererblich.