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26. April 2018

dingliche Zinsen



Un­ter ding­li­chen Zin­sen ver­steht man die jähr­li­chen Zin­sen, die bei ei­ner Hy­po­thek oder Grund­schuld ein­ge­tra­gen wer­den. Sie stel­len den Si­che­rungs­rah­men dar, den die Bank im Fal­le ei­ner Zwangs­ver­stei­ge­rung zu­sätz­lich zum Hy­po­the­ken- bzw. Grund­schul­den­be­trag gel­tend ma­chen kann. Ge­mäß den Si­che­rungs­ver­ein­ba­run­gen mit dem Kre­dit­in­sti­tut kom­men je­doch die mit dem Kun­den ver­ein­bar­ten Zin­sen zum Tra­gen bei ord­nungs­ge­mä­ßer Vertragsabwicklung.

 

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