26. April 2018
Erbschein
Der Erbschein ist das Zeugnis des Nachlassgerichts. Nach § 2353 BGB wird der Erbschein auf Antrag des Erben zum Nachweis seines Erbrechts erstellt.
Der Erbschein ist das Zeugnis des Nachlassgerichts. Nach § 2353 BGB wird der Erbschein auf Antrag des Erben zum Nachweis seines Erbrechts erstellt.