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1. Dezember 2017

Grundbuch



Das Grund­buch ist ein be­schränkt öf­fent­li­ches, amt­li­ches Ver­zeich­nis von grund­sätz­lich al­len Grund­stü­cken al­ler Grund­stü­cke ei­nes Amts­ge­richts­be­zirks, das beim ent­spre­chen­den Amts­ge­richt (Grund­buch­amt) ge­führt wird. Die ma­te­ri­el­le Rechts­grund­la­ge für das Grund­buch sind die §§ 873 ff. BGB. Sie re­geln die Rechts­fol­gen von Ein­tra­gun­gen im Grundbuch.

 

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