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30. April 2018

Grundpfandrechte



Ein Grund­pfand­recht be­zeich­net ein Pfand­recht an Im­mo­bi­li­en, die dem Gläu­bi­ger so­wohl in recht­li­chen als auch in wirt­schaft­li­chen An­ge­le­gen­hei­ten eine Vor­zugs­stel­lung einräumen.

Als all­ge­mei­nen Ver­wen­dungs­zweck dient das Grund­pfand­recht als Sam­mel­be­griff für die Hy­po­thek, die Grund­schuld so­wie die Rentenschuld.

 

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