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14. Dezember 2017

Grundstück



Der Be­griff Grund­stück wird im all­ge­mei­nen als ab­ge­grenz­ter Teil der Erd­ober­flä­che bezeichnet.

Das Ka­tas­ter­amt hin­ge­gen de­fi­niert das Grund­stück als ei­nen Teil der Erd­ober­flä­che (Flur­stück), das im Ka­tas­ter mit ei­ner Num­mer be­zeich­net und be­schrie­ben ist.

 

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