Willkommen auf der Website von Alpin Invest

Alpin Invest

30. April 2018

Heimfall



Der Be­griff Heim­fall ist de­fi­niert, wenn un­ter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer vor Zeit­ab­lauf des Erb­bau­rechts die Über­tra­gung auf sich oder ei­nen von ihm be­nann­ten Drit­ten ver­langt. Dies ist der Fall, wenn der Erb­bau­be­rech­tig­te Ver­pflich­tun­gen aus dem Erb­bau­rechts­ver­trag nicht er­füllt, je­doch ist fest­ge­legt, dass der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer eine ver­ein­bar­te Ver­gü­tung bzw. Ent­schä­di­gung an den Erb­bau­be­rech­tig­ten für das er­rich­te­te Ge­bäu­de zu be­zah­len hat.

 

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen