Alpin Invest

14. Dezember 2017

Konkursvermerk



Der Kon­kurs­ver­merk wird als Ver­fü­gungs­be­schrän­kung de­fi­niert. Die­se hat ins­be­son­de­re zur Fol­ge, dass eine Be­lei­hung durch ein Kre­dit­in­sti­tut un­mög­lich ge­macht wird.