1. Dezember 2017
Mieteigentum nach Bruchteilen
Gehört ein Grundstück mehreren Personen zu einem bestimmten Bruchteil, beispielsweise je zur Hälfte, so spricht man von Mieteigentum nach Bruchteilen. Beim Mieteigentum handelt es sich immer um einen ideellen Anteil am Grundstück bzw. Gebäude, niemals um einen ganz bestimmten Teil (z.B. Erdgeschoss) — im Gegensatz zum Wohneigentum.