14. Dezember 2017
Negativerklärung
Eine Negativerklärung bezeichnet eine Erklärung seitens des Grundstückseigentümers. Mit der Negativerklärung verpflichtet dieser sich gegenüber einem Kreditinstitut privatwirtschaftlich, dass er sein Grundstück ohne Zustimmung des Kreditinstitut nicht veräußern und nicht weiter belasten wird.