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Alpin Invest

1. Dezember 2017

Unbedenklichkeitsbescheinigung



Bei der Un­be­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung han­delt es sich um eine Be­schei­ni­gung des Fi­nanz­am­tes am Platz des Er­wer­bers ei­nes Grund­stücks, dass die­ser die Grund­er­werb­steu­er be­zahlt. Die “UB” wird vom Fi­nanz­amt an das Grund­buch­amt ge­sandt. Vor Vor­lie­gen der UB darf das Grund­buch­amt kei­ne Ei­gen­tums­um­schrei­bung vornehmen.

 

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