1. Dezember 2017
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung des Finanzamtes am Platz des Erwerbers eines Grundstücks, dass dieser die Grunderwerbsteuer bezahlt. Die “UB” wird vom Finanzamt an das Grundbuchamt gesandt. Vor Vorliegen der UB darf das Grundbuchamt keine Eigentumsumschreibung vornehmen.