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Alpin Invest

30. April 2018

Unrichtigkeitsnachweis



Wenn je­mand be­reits Ei­gen­tü­mer ei­nes Grund­stücks z.B. auf­grund ei­ner Erb­schaft ge­wor­den ist, muss er die Un­rich­tig­keit des Grund­buchs durch ei­nen Un­rich­tig­keits­nach­weis mit Vor­la­ge ent­spre­chen­der Un­ter­la­gen er­brin­gen. Eine Be­rich­ti­gungs­be­wil­li­gung ge­nügt in die­sem Fall nicht.

 

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