30. April 2018
Unrichtigkeitsnachweis
Wenn jemand bereits Eigentümer eines Grundstücks z.B. aufgrund einer Erbschaft geworden ist, muss er die Unrichtigkeit des Grundbuchs durch einen Unrichtigkeitsnachweis mit Vorlage entsprechender Unterlagen erbringen. Eine Berichtigungsbewilligung genügt in diesem Fall nicht.