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Alpin Invest

30. April 2018

Vollstreckbarer Titel



Es han­delt sich um eine Ur­kun­de, wel­che die Zwangs­voll­stre­ckung er­mög­licht. Die­ser Ti­tel be­rech­tigt z.B. ei­nen (be­auf­trag­ten) Ge­richts­voll­zie­her eine Voll­stre­ckung des be­weg­li­chen und un­be­weg­li­chen Ver­mö­gens des Schuld­ners durch­zu­füh­ren. Die wich­tigs­ten voll­streck­ba­ren Ti­tel lauten:

- Rechts­kräf­ti­ges oder voll­streck­ba­res Urteil

- Voll­stre­ckungs­be­scheid

- Voll­streck­ba­re Ur­kun­de (z.B. voll­streck­ba­re Aus­fer­ti­gung ei­ner Grundschuldbestellungsurkunde)

- Pro­zess­ver­glei­che

 

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