Alpin Invest

30. April 2018

Wiederkaufsrecht



Ist eine ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung über den Rück­kauf ei­nes Grund­stücks in­ner­halb ei­ner be­stimm­ten Frist. Es kön­nen auch ge­wis­se Be­din­gun­gen fest­ge­legt wer­den, die der ehe­ma­li­ge Ver­käu­fer beim Wie­der­kauf er­fül­len muss. Es gel­ten die Vor­schrif­ten der §§ 498 ff. BGB.