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Alpin Invest

1. Dezember 2017

Zubehör



Zu­be­hör meint, dass alle be­weg­li­chen Sa­chen, die ohne Be­stand­tei­le der Haupt­sa­che zu sein, dem wirt­schaft­li­chen Zwe­cke der Haupt­sa­che zu die­sen be­stimmt sind und zu ihr in ei­nem die­ser ent­spre­chen­den räum­li­chen Ver­hält­nis­se ste­hen (§ 97 BGB).

 

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