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30. April 2018

Zuschreibung



Wenn man ein Grund­stück, wel­ches an das ei­ge­ne an­grenzt, kauft, kann man beim Grund­buch­amt die Zu­schrei­bung zu sei­nem be­stehen­den Grund­stück be­an­tra­gen. Dies hät­te zur Fol­ge, dass aus zwei Grund­stü­cken mit ge­trenn­ten Flur­stücks­num­mern, die er­hal­ten blei­ben, dann ein Grund­stück mit ei­ner lau­fen­den Num­mer im Grund­buch wird.

Nach § 1131 BGB er­stre­cken sich durch die Zu­schrei­bung alle Ein­tra­gun­gen in Ab­tei­lung III des Grund­buchs au­to­ma­tisch auch auf das zu­ge­schrie­be­ne Grundstück.

 

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