30. April 2018
Zuschreibung
Wenn man ein Grundstück, welches an das eigene angrenzt, kauft, kann man beim Grundbuchamt die Zuschreibung zu seinem bestehenden Grundstück beantragen. Dies hätte zur Folge, dass aus zwei Grundstücken mit getrennten Flurstücksnummern, die erhalten bleiben, dann ein Grundstück mit einer laufenden Nummer im Grundbuch wird.
Nach § 1131 BGB erstrecken sich durch die Zuschreibung alle Eintragungen in Abteilung III des Grundbuchs automatisch auch auf das zugeschriebene Grundstück.