Alpin Invest

30. April 2018

Zwangshypothek



Sie ist eine be­stimm­te Form der Si­che­rungs­hy­po­thek, die den Be­sitz ei­nes voll­streck­ba­ren Ti­tels in Höhe von mind. 750€ vor­aus­setzt und im Grund­buch ein­zu­tra­gen ist. Die Zwangs­hy­po­thek ist ein Grund­pfand­recht, das zur Si­che­rung ei­ner be­stimm­ten For­de­rung die­nen soll.

Die Ein­tra­gung ei­ner Zwangs­hy­po­thek kann durch­aus auch ohne die Zu­stim­mung des Ei­gen­tü­mers er­fol­gen. Der Gläu­bi­ger er­hält sei­ne For­de­rung aber nicht mit der Ein­tra­gung, son­dern erst wenn es zu ei­ner Zwangs­ver­stei­ge­rung bzw. Zwangs­ver­wal­tung kommt, in­dem er z.B. am Ver­stei­ge­rungs­er­lös be­tei­ligt wird.