30. April 2018
Zwangsversteigerung
Ist die Verwertung einer Sache durch einen staatlichen Hoheitsakt. Sie dient zur Durchsetzung einer Geldforderung des Gläubigers. Beim versteigernden Vermögen des Schuldner kann es sich z.B. um Grundstücke, Eigentumswohnungen oder Erbbaurechte usw. handeln.
Bei Versteigerungen von Immobilien ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die jeweilige Immobilie liegt. Der Antrag an das jeweilige Amtsgericht muss durch den Gläubiger erfolgen. Nach Prüfung des Antrages durch den Rechtspfleger, ergeht durch das Amtsgericht ein Beschluss, der sowohl dem Schuldner, als auch dem Gläubiger zugestellt werden muss.