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26. April 2018

CO2-Gebäudesanierungsprogramm



Im Rah­men des Bun­des­för­der­pro­gramms zur CO2-Ge­bäu­de­sa­nie­rung wer­den durch die Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (KfW) mit zins­güns­ti­gen Dar­le­hen Maß­nah­men für en­er­gie­spa­ren­de Bau­maß­nah­men ge­för­dert. Un­ter die­se Maß­nah­men fal­len die folgenden:

Ver­bes­se­rung des Wär­me­schut­zes der Außenwände;
Ver­bes­se­rung des Wär­me­schut­zes des Da­ches (aus­rei­chen­de Dämm­schich­ten im Dach oder Wär­me­däm­mung von obers­ten Ge­schoss­de­cken zu nicht aus­ge­bau­ten Dachräumen);
Fens­ter­er­neue­rung (Fens­ter mit Wär­me­schutz­ver­gla­sung oder Aus­tausch vor­han­de­ner Ver­gla­sun­gen ge­gen Wärmeschutzverglasung);
nach­träg­li­che Wär­me­däm­mung von Kel­ler­de­cke oder von erd­be­rühr­ten Au­ßen­flä­chen be­heiz­ter Räume;
In­stal­la­ti­on von Brenn­wert­kes­seln, ein­schließ­lich der un­mit­tel­bar durch die Brenn­wert­nut­zung ver­an­lass­ten Maßnahmen;
so­lar­ther­mi­sche An­la­gen oder Wärmepumpen;
In­stal­la­ti­on von Wär­me­über­ga­be­sta­tio­nen für eine Fern- oder Nah­wär­me­ver­sor­gung aus Heiz­kraft­wer­ken oder Block­heiz­kraft­wer­ken ein­schließ­lich der un­mit­tel­bar durch die Fern- oder Nah­wär­me­nut­zung ver­an­lass­ten Maßnahmen;
In­stal­la­ti­on von so­lar un­ter­stütz­ten Nah­wär­me­ver­sor­gun­gen, ein­schließ­lich der un­mit­tel­bar durch die Nah­wär­me­ver­sor­gung ver­an­lass­ten Maßnahmen.

 

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