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Alpin Invest

14. Dezember 2017

Negativerklärung



Eine Ne­ga­tiv­erklä­rung be­zeich­net eine Er­klä­rung sei­tens des Grund­stücks­ei­gen­tü­mers. Mit der Ne­ga­tiv­erklä­rung ver­pflich­tet die­ser sich ge­gen­über ei­nem Kre­dit­in­sti­tut pri­vat­wirt­schaft­lich, dass er sein Grund­stück ohne Zu­stim­mung des Kre­dit­in­sti­tut nicht ver­äu­ßern und nicht wei­ter be­las­ten wird.

 

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