30. April 2018
Grundpfandrechte
Ein Grundpfandrecht bezeichnet ein Pfandrecht an Immobilien, die dem Gläubiger sowohl in rechtlichen als auch in wirtschaftlichen Angelegenheiten eine Vorzugsstellung einräumen.
Als allgemeinen Verwendungszweck dient das Grundpfandrecht als Sammelbegriff für die Hypothek, die Grundschuld sowie die Rentenschuld.